Der Fall wurde bereits zweimal in Leipzig verhandelt: Sozialarbeiter Tino H. soll im Juni 2012 fahrlässig den Tod eines zwei Jahre alten Jungen mit verschuldet haben. Das Amtsgericht hatte ihn zu einer Geldstrafe verurteilt, das Landgericht später freigesprochen. Das OLG verhandelte am Freitag die Revision der Staatsanwaltschaft und bestätigte den Freispruch.
via Chebli Mohamed
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