Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat in zwei Parallelverfahren den Klagen eines Spielautomatenaufstellers stattgegeben und die von ihm angefochtenen Vergnügungssteuerbescheide aufgehoben, mit denen die Stadt in 2006 und 2007 Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte erhoben hatte.
via Chebli Mohamed
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