Bei dem im Zuge der juristischen Aufarbeitung des Transplantationsskandals am Leipziger Uni-Klinikum (UKL) laufenden Zwischenverfahren ist noch kein Ende absehbar. Am Landgericht wird dabei geprüft, ob die von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Anklage gegen zwei ehemalige Oberärzte am UKL den Erfordernissen der Strafprozessordnung genügt.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire